
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gateway Immobilien
Stand 4. Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln unsere Maklerleistungen für den Kauf und die Vermietung von Immobilien. Die besonderen Regelungen in Ziffern 9 bis 12 gelten jeweils nur für die dort bezeichneten Geschäfte.
1 Vertragspartnerin und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartnerin ist Frau Maria Grünewald, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Gateway Immobilien, Schliemannstraße 22, 22609 Hamburg, office@gateway-immobilien.com, Telefon 0173-6069091, nachfolgend „wir“ oder „Maklerin“.
1.2 Diese Bedingungen gelten, wenn sie wirksam in den jeweiligen Maklervertrag einbezogen werden. Sie begründen für sich allein keinen Maklervertrag und keine Zahlungspflicht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
2 Leistungen und Vertragsschluss
2.1 Wir weisen Gelegenheiten zum Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen über Immobilien nach oder vermitteln solche Verträge. Art und Umfang unserer Tätigkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag. Ein bestimmter Verkaufs-, Kauf- oder Vermietungserfolg wird nicht geschuldet.
2.2 Ein Maklervertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der Maklerin und des Kunden zustande. Die bloße Übersendung eines Angebots oder Exposés sowie eine unverbindliche Anfrage begründen für sich allein keinen Maklervertrag. Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer gilt nicht automatisch als Annahme unseres Vertragsangebots.
2.3 Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedürfen nach § 656a BGB der Textform, unabhängig davon, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Vermittlungsverträge über Wohnraummiete bedürfen nach § 2 Abs. 1 WoVermRG ebenfalls der Textform. Textform kann insbesondere durch einen E-Mail-Austausch gewahrt werden.
2.4 Bei anderen Immobiliengeschäften kann ein Maklervertrag auch durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden, wenn der Kunde bei Kenntnis unseres eindeutigen Provisionsverlangens unser Vertragsangebot durch die Inanspruchnahme unserer Maklerleistungen annimmt. Die gesetzlichen Voraussetzungen des Vertragsschlusses bleiben maßgeblich.
2.5 Ein Alleinauftrag, eine Mindestlaufzeit oder besondere Kündigungsregelungen werden durch diese Bedingungen nicht vereinbart. Dafür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
3 Objektinformationen und Verfügbarkeit
3.1 Objektangaben stammen, soweit nicht anders ausgewiesen, vom Eigentümer, Vermieter oder anderen Auskunftsgebern. Wir übernehmen für fremde Angaben keine eigenständige Garantie. Eine technische, baurechtliche, steuerliche oder rechtliche Objektprüfung gehört nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zu unseren Leistungen.
3.2 Unsere eigenen Informations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten bleiben bestehen. Uns bekannte wesentliche Umstände teilen wir mit; uns bekannte Fehler in weitergegebenen Angaben berichtigen wir. Unsere Haftung richtet sich nach Ziffer 8.
3.3 Angebote stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit. Wir können nicht zusichern, dass ein Objekt bei Zugang eines Angebots noch verfügbar ist. Uns bekannte Änderungen der Verfügbarkeit teilen wir dem Kunden mit.
4 Vertraulichkeit und Weitergabe
4.1 Nicht öffentlich zugängliche Objektunterlagen und Angaben sind für die Prüfung des angebotenen Geschäfts bestimmt. Ihre Weitergabe an andere Kauf- oder Mietinteressenten bedarf unserer vorherigen Zustimmung, sofern keine gesetzliche Offenlegungsbefugnis oder -pflicht besteht.
4.2 Die Weitergabe an Rechtsanwälte, Steuerberater, finanzierende Kreditinstitute, Sachverständige sowie an Personen, die an der Kauf- oder Mietentscheidung beteiligt sind, ist zur Prüfung und Durchführung des Geschäfts zulässig. Vertrauliche Angaben sollen nur im erforderlichen Umfang weitergegeben werden.
4.3 Eine Weitergabe löst keine automatische Provisionspflicht des Kunden aus. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung richten sich etwaige Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere müssen Pflichtverletzung, Verschulden, Ursächlichkeit und Schaden nach den gesetzlichen Regeln vorliegen.
5 Vorkenntnis und Mitteilungen
5.1 Kennt der Kunde die konkret nachgewiesene Abschlussgelegenheit bereits, bitten wir ihn, uns dies zeitnah mitzuteilen. Unterbleibt eine Mitteilung, verliert der Kunde dadurch keine Einwendungen. Die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bleibt unverändert.
5.2 Schließt der Kunde aufgrund unserer Tätigkeit einen Hauptvertrag, teilt er uns dies sowie die zur Berechnung der vereinbarten Provision erforderlichen Vertragsdaten mit. Unterlagen dürfen hinsichtlich nicht erforderlicher Angaben geschwärzt werden. Gesetzliche Auskunfts- und Datenschutzrechte bleiben unberührt.
6 Tätigkeit für beide Vertragsparteien
Wir dürfen auch für die andere Partei des beabsichtigten Hauptvertrags tätig sein, soweit dies mit unseren Pflichten aus dem jeweiligen Maklervertrag vereinbar ist. Eine entgeltliche Tätigkeit für beide Parteien setzt entsprechende Provisionsvereinbarungen voraus. Wir wahren die berechtigten Interessen unserer Auftraggeber und beachten die gesetzlichen Grenzen der Doppeltätigkeit, insbesondere §§ 654 und 656c BGB.
7 Entstehung und Fälligkeit der Provision
7.1 Eine Provision wird nur auf Grundlage eines wirksamen Maklervertrags und einer wirksamen Vergütungsregelung geschuldet. Sie entsteht, wenn infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein rechtswirksamer Hauptvertrag zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Unsere Anwesenheit beim Abschluss ist nicht erforderlich.
7.2 Die Provision wird grundsätzlich mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrags fällig. Bei einem aufschiebend bedingten Hauptvertrag kann sie erst nach Eintritt der Bedingung verlangt werden. Besondere gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzungen, insbesondere § 656d BGB, gehen vor.
7.3 Weicht der abgeschlossene Hauptvertrag vom ursprünglich beabsichtigten Vertrag ab, besteht ein Provisionsanspruch nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der erforderlichen wirtschaftlichen Übereinstimmung erfüllt sind. Ein Wechsel zwischen Kauf und Miete begründet für sich allein keine Provisionspflicht.
7.4 Der Erwerb eines Objekts durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung löst aufgrund dieser Bedingungen keinen Provisionsanspruch aus.
7.5 Ohne Zustandekommen eines Hauptvertrags fällt keine Provision an. Diese Bedingungen begründen weder eine Bearbeitungsgebühr noch eine Vertragsstrafe oder einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Zwingende Vorschriften der Wohnungsvermittlung bleiben unberührt.
8 Haftung
8.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Eine zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Ziffer 8.1 nicht eingreift.
8.3 Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für unsere Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist damit nicht verbunden.
9 Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher
9.1 Ist der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten für die Verteilung der Maklerkosten §§ 656c und 656d BGB.
9.2 Bei eigenständigen provisionspflichtigen Maklerverträgen mit Verkäufer und Käufer werden beide Parteien in gleicher Höhe verpflichtet. Soweit mit beiden Parteien entsprechend vereinbart, beträgt die Provision jeweils 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Dies entspricht jeweils 3 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer; die Gesamtprovision beider Parteien beträgt dann 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer. Die jeweilige Zahlungspflicht setzt einen eigenen wirksamen Maklervertrag voraus.
9.3 Wird mit einer Partei unentgeltliche Tätigkeit vereinbart, kann auch von der anderen Partei kein Maklerlohn verlangt werden. Ein Erlass der Provision zugunsten einer Partei wirkt auch zugunsten der anderen Partei. Im Übrigen gilt § 656c BGB.
9.4 Hat nur eine Partei einen Maklervertrag abgeschlossen, wird die andere Partei durch diese Bedingungen nicht zur Zahlung oder Erstattung verpflichtet. Eine gesonderte Übernahmevereinbarung ist nur innerhalb der Grenzen des § 656d BGB wirksam. Die beauftragende Partei muss mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleiben. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, nachdem die beauftragende Partei gezahlt hat und sie oder die Maklerin dies nachgewiesen hat.
9.5 Wird die Maklerin ausschließlich vom Verkäufer provisionspflichtig beauftragt und keine wirksame Kostenübernahme vereinbart, trägt dieser die vereinbarte Provision allein. Andere gesetzlich zulässige Beauftragungsmodelle bleiben gesonderten Vereinbarungen vorbehalten.
10 Sonstige Immobilienkäufe
10.1 Für den Kauf anderer Immobilien, insbesondere unbebauter Grundstücke, Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser, sowie für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten sich Provisionshöhe und Zahlungspflicht nach der jeweiligen Vereinbarung. Die Textformpflicht nach § 656a BGB bleibt bei Wohnungen und Einfamilienhäusern bestehen.
10.2 Soweit ausdrücklich eine alleinige Käuferprovision vereinbart wird, beträgt diese nach dem vorgesehenen Vergütungsmodell 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer, entsprechend 6 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Eine andere wirksame Vereinbarung geht vor. Durch diese Bedingungen wird weder eine fehlende Provisionsvereinbarung ersetzt noch ein Verkäufer automatisch mitverpflichtet.
11 Vermietung von Wohnraum
11.1 Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz. Bei Beauftragung durch den Vermieter schuldet dieser die mit ihm vereinbarte Provision. Die vom Vermieter geschuldete Provision darf nicht auf den Wohnungssuchenden abgewälzt werden.
11.2 Vom Wohnungssuchenden darf eine Provision nur verlangt werden, wenn wir ausschließlich aufgrund unseres Vermittlungsvertrags mit ihm vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag einholen, die Wohnung anzubieten, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein bereits vorhandener Vermietungsauftrag oder eine bereits für andere Kunden beschaffte Wohnung genügt hierfür nicht.
11.3 Eine gesetzlich zulässige Provision des Wohnungssuchenden wird gesondert vereinbart und darf zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht übersteigen. Gesondert abzurechnende Nebenkosten bleiben bei der Berechnung außer Ansatz. Bei 19 % Umsatzsteuer entspricht die Höchstgrenze 2,38 Monatsmieten.
11.4 Gesetzliche Ausschlüsse des Vergütungsanspruchs, insbesondere nach § 2 Abs. 2 und 3 WoVermRG, bleiben unberührt. Vorschüsse werden nicht verlangt. Weitere Vergütungen, Nebenentgelte oder Auslagenerstattungen werden durch diese Bedingungen nicht vereinbart.
12 Vermietung von Gewerberäumen
Bei der Vermietung von Gewerberäumen werden der Provisionsschuldner, die Höhe der Provision und ihre Berechnungsgrundlage im jeweiligen Maklervertrag vereinbart. Dabei ist insbesondere festzulegen, ob und welche Monatsmiete zugrunde gelegt wird und ob Umsatzsteuer enthalten ist. Diese Bedingungen enthalten keinen ersatzweisen Provisionssatz für Gewerbemietverträge.
13 Widerrufsrecht für Verbraucher
13.1 Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Hierüber informieren wir durch eine gesonderte Widerrufsbelehrung und stellen ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
13.2 Soll unsere Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holen wir das ausdrückliche Verlangen und die Zustimmung des Verbrauchers gesondert ein. Die Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung wird ebenfalls gesondert bestätigt. Die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn bedeutet keinen sofortigen Verzicht auf das Widerrufsrecht.
13.3 Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts und ein etwaiger Wertersatz richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Diese Bedingungen ersetzen weder die Widerrufsbelehrung noch die erforderlichen gesonderten Erklärungen.
14 Datenschutz und Objektbilder
14.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechten ergeben sich aus unseren gesonderten Datenschutzhinweisen.
14.2 Die Anfertigung und Veröffentlichung von Objektbildern für die Vermarktung richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung und den erforderlichen Nutzungsrechten. Eine Befugnis zur Nutzung für allgemeine Eigenwerbung oder Referenzwerbung, insbesondere nach Abschluss der Vermarktung, wird durch diese Bedingungen nicht eingeräumt. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung und, soweit erforderlich, der Einwilligung betroffener Personen.
15 Geldwäschepflichten
15.1 Als Immobilienmaklerin sind wir Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen erfüllen wir die gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Bei Miet- und Pachtverträgen gelten diese grundsätzlich ab einer monatlichen Nettokaltmiete oder Nettokaltpacht von 10.000 Euro. Gesetzliche Pflichten bei Verdachtsfällen oder Zweifeln an Identitätsangaben bleiben unberührt.
15.2 Nach § 11 Abs. 2 GwG identifizieren wir die Vertragsparteien des vermittelten Rechtsgeschäfts sowie gegebenenfalls auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung besteht und die Parteien hinreichend bestimmt sind. Sind für beide Parteien jeweils Immobilienmakler tätig, identifiziert jeder grundsätzlich die Partei, für die er handelt.
15.3 Die betroffenen Personen haben die gesetzlich erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dazu können gültige Identitätsdokumente, Registerunterlagen und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten gehören. Dokumente werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben kopiert oder digital erfasst.
15.4 Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen werden grundsätzlich fünf Jahre aufbewahrt. Fristbeginn, gegebenenfalls längere gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Vernichtung richten sich nach § 8 GwG und den weiteren einschlägigen Vorschriften. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates nach Maßgabe der gesetzlichen Kollisionsregeln unberührt.
16.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart.
16.3 Ist eine Bestimmung unwirksam oder wird sie nicht Vertragsbestandteil, richten sich die Folgen nach § 306 BGB. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung für Maklerverträge
Für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Frau Maria Grünewald, Gateway Immobilien, Schliemannstraße 22, 22609 Hamburg, Telefon: +49 173-6069091, E-Mail: office@gateway-immobilien.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.
An Frau Maria Grünewald, Gateway Immobilien
Schliemannstraße 22, 22609 Hamburg
E-Mail: office@gateway-immobilien.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum: __________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Erklärung zum vorzeitigen Tätigkeitsbeginn
Gesonderte freiwillige Erklärung des Verbrauchers zum Maklervertrag
Kunde: __________________________________________________________
Objekt oder Auftragsbezeichnung: ____________________________________
Maklervertrag vom: _________________________________________________
Die nachfolgenden Erklärungen sind freiwillig. Ohne Zustimmung zum vorzeitigen Beginn nehmen wir unsere Tätigkeit erst nach Ablauf der Widerrufsfrist auf. Die Felder dürfen nicht vorangekreuzt sein.
☐ Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass Frau Maria Grünewald, Gateway Immobilien, vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Maklerleistung beginnt.
☐ Ich bestätige meine Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Maklerin erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die bloße Aufnahme der Tätigkeit lässt mein Widerrufsrecht noch nicht erlöschen.
Mir ist bekannt, dass bei einem Widerruf nach Beginn der Tätigkeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen sein kann. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular wurden mir zur Verfügung gestellt.
Ort und Datum: ___________________________________________________
Unterschrift des Verbrauchers: _______________________________________
Die Erklärung kann auch durch eine entsprechende ausdrückliche Nachricht per E-Mail abgegeben werden. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist sie auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. Eine Ausfertigung oder elektronische Kopie erhält der Verbraucher.
Hinweise zur Verwendung
Diese Seite dient der Vorbereitung durch die Maklerin und gehört nicht zu den Kundenbedingungen.
Angaben und Vertragsunterlagen vervollständigen
Vor Verwendung sind Name, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an allen gekennzeichneten Stellen einzusetzen. Bei einer eingetragenen Kauffrau ist die genaue Registerfirma einschließlich Rechtsformzusatz und Registerangaben zu verwenden.
Die Provisionsmodelle in Ziffern 9 und 10 übernehmen die bisherigen Kaufprovisionen bei 19 % Umsatzsteuer. Sie müssen im jeweiligen Maklervertrag eindeutig vereinbart werden. Bei einem anderen Umsatzsteuerstatus sind die Preisangaben anzupassen. Für Wohnraum- und Gewerbevermietung ist die konkrete Vergütung im Maklervertrag festzulegen.
Für Verkäufer und Käufer sind jeweils passende Verträge zu verwenden. Bei einer Kostenübernahme nach § 656d BGB ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. AGB ersetzen keinen Alleinauftrag, keine konkrete Provisionsvereinbarung und keine vollständigen vorvertraglichen Verbraucherinformationen.
Widerruf und Onlineabschluss
Widerrufsbelehrung und Formular sind bei einem bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht rechtzeitig bereitzustellen und mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. Die Erklärung zum vorzeitigen Beginn wird gesondert eingeholt; eine Aufnahme in AGB allein genügt nicht.
Ermöglicht die Website den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche, sind die seit dem 19. Juni 2026 geltenden Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion zu prüfen und umzusetzen. In diesem Fall ist die Widerrufsbelehrung um den nach dem gesetzlichen Muster erforderlichen Hinweis auf die Funktion und ihre Internetadresse zu ergänzen. Die beigefügte Belehrung enthält diesen Zusatz mangels bekannter Website-Funktion noch nicht.
Weitere Informationen für Kunden
Impressum, Datenschutzhinweise und gegebenenfalls Informationen zur Verbraucherschlichtung sind gesondert zu vervollständigen. Ob Teilnahmebereitschaft, Teilnahmeverpflichtung oder eine Ausnahme von der Informationspflicht nach § 36 VSBG vorliegt, muss anhand der tatsächlichen Verhältnisse festgestellt werden. Eine entsprechende Erklärung ist bei Bedarf der Website und den AGB beizufügen.
Objektbilder für Referenz- oder Eigenwerbung erfordern eine gesonderte Vereinbarung sowie ausreichende Rechte des Fotografen und gegebenenfalls der betroffenen Bewohner. Die AGB räumen solche Rechte nicht pauschal ein.
Gesetzliche Grundlagen
Insbesondere §§ 305–310, 312 ff., 355–357a, 652, 654 und 656a–656d BGB; §§ 2–3 WoVermRG; §§ 2, 8, 10–12 GwG; § 38 ZPO; § 36 VSBG sowie Anlagen 1 und 2 zu Artikel 246a EGBGB. Die Dokumente sind vor praktischer Verwendung mit dem tatsächlichen Geschäfts- und Onlineablauf abzugleichen.